Campingplatzregeln

  • 1 - Die Verwaltung ist von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr (durchgehend) geöffnet. Bei der Ankunft müssen Camper ihre Dokumente zur Registrierung abgeben. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, unerwünschte Gäste abzulehnen. Die Campinggebühr wird basierend auf der Anzahl der auf dem Campingplatz verbrachten Nächte berechnet. Dabei werden die Gebühr pro Person und die Gebühr für den Stellplatz (Auto+Wohnwagen, Wohnmobil, Motorrad+Zelt, Auto+Zelt) oder für Mietunterkünfte kombiniert. Diese Gebühr muss bei der Ankunft bezahlt werden. Wenn die Abreise nach 12:00 Uhr erfolgt, wird eine zusätzliche Nacht berechnet. Mietunterkünfte müssen bis 10:00 Uhr geräumt und die Schlüssel an die Verwaltung zurückgegeben werden. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, die Zuweisung der Mietunterkünfte (innerhalb derselben Kategorie) bis zum letzten Moment zu ändern.
  • 2 - Wir möchten unsere freundlichen Gäste daran erinnern, dass Tagesbesucher nicht gestattet sind.
  • 3 - Fahrzeuge müssen auf den von der Verwaltung zugewiesenen Stellplätzen geparkt werden. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge darf 10 km/h nicht überschreiten, und von 24:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist der Fahrzeugverkehr verboten. Fahrzeuge dürfen innerhalb des Campingplatzes nur zum Erreichen oder Verlassen des Stellplatzes genutzt werden.
  • 4 - Das Betreten des Campingplatzes mit Hunden ist von der Zustimmung der Verwaltung abhängig. Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde immer an der Leine zu halten, immer die notwendigen Reinigungsmittel mitzuführen und für sie voll verantwortlich zu sein. Aus hygienischen Gründen sind Hunde am Strand und in den Toiletten nicht erlaubt. Die Besitzer müssen außerdem sicherstellen, dass die Hunde den Campingplatz nicht verschmutzen. In Mietunterkünften dürfen keine Tiere mitgebracht werden.
  • 5 - Motorboote dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor in die Badezone fahren.
  • 6 - Der Platz für den Bootsanhänger muss vor der Ankunft reserviert werden, vom 1. Juli bis 31. August.
  • 7 - Von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr müssen Camper Ruhe einhalten: Zelte dürfen nicht aufgestellt oder abgebaut werden, und jegliche Art von Lärm sollte vermieden werden. Radios und Fernseher müssen ausgeschaltet sein. Es ist auch untersagt, laute Gruppen oder Ansammlungen zu bilden. Während des Tages dürfen die Lärmpegel die von der Verwaltung festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
  • 8 - Es zeugt von gutem Benehmen, den Nachbarn zu respektieren und den Campingplatz sowie die Toiletten sauber zu halten. Chemietoiletten und andere müssen in den entsprechenden Abflüssen entleert werden, die sich in der Nähe jeder Toilettenanlage befinden, niemals in den Trinkwasserbrunnen. Müll und Glas sollten nur zwischen 7:00 Uhr und 23:00 Uhr in dafür vorgesehene Behälter entsorgt werden. Jeder, der Campingplatz-Eigentum beschädigt oder stiehlt, ist zur Entschädigung verpflichtet. Die Verwaltung übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl oder Schäden an Fahrzeugen, Zelten, Booten und anderen Gegenständen der Camper.
  • 9 - FEUERREGELN. Verhaltensregeln im Notfall. Wenn die Evakuierungsnachricht über den Lautsprecher verbreitet wird, begeben Sie sich zu dem nächstgelegenen ausgewiesenen Sammelpunkt, der auf der Karte angezeigt wird. Folgen Sie nach dem Erreichen den Anweisungen des Notfallteams. Versuchen Sie nicht, mit dem Auto auszufahren, um die Rettungsmaßnahmen nicht zu behindern. Behinderte Kunden. Für behinderte Kunden, die nicht von fähigen Personen begleitet werden, wurde ein Rettungs- und Unterstützungssystem eingerichtet. Diese Personen müssen so früh wie möglich an der Rezeption gemeldet werden, um im Bedarfsfall die erforderliche Unterstützung zu organisieren. Es ist verboten: Feuer anzuzünden (außer für Kochgeräte) innerhalb von Mietunterkünften, Zelten, Wohnwagen usw.; Holz- und/oder Kohlefeuer/Grills in der Nähe von Zelten, Stellplätzen, Mietunterkünften usw. zu benutzen, es sei denn, sie befinden sich in sicherer Entfernung; Kochgeräte (Grills/Herdplatten usw.) in der Nähe des Zeltgewebes zu platzieren; Bereiche zwischen Zelten, Mietunterkünften, Wohnwagen als Lagerfläche für brennbare oder entzündliche Materialien zu nutzen; Autos in der Nähe von Mietunterkünften, Zelten, Wohnwagen usw. zu parken; tragbare LPG-Behälter direkt oder in die Kraftstofftanks von mit LPG betriebenen Fahrzeugen zu transferieren; direkte Eingriffe in das elektrische System vorzunehmen; nicht konforme Verlängerungskabel, lose Steckdosen, Adapter und Reduzierstücke zu verwenden; komplette Gaskocher in Zelten mit maximal einem Kilogramm Gasbehälter zu verwenden. Vorsichtsmaßnahmen beim Kochen von Lebensmitteln: lassen Sie das Essen beim Kochen nicht unbeaufsichtigt; räumen Sie den Bereich um Öfen und Herdplatten von Scheuerpads, Papierstücken, Topflappen oder anderen entflammbaren Gegenständen frei; reinigen Sie die Küchengeräte regelmäßig, damit sie frei von verschiedenen Materialien, Essensresten oder Fettansammlungen sind; halten Sie einen Deckel bereit, um eine brennende Pfanne zu ersticken. Schalten Sie den Herd aus und decken Sie das Feuer mit einem Deckel ab. Verwenden Sie kein Wasser. Es verursacht Spritzer und verbreitet das Feuer. Rezeption 045 / 7590228 (interne Notrufnummer)
  • 10 - PERSONEN, DIE SICH NICHT AN DIESE REGELN HALTEN, WERDEN VOM CAMPINGPLATZ VERWIESEN! ZUSÄTZLICH GELTEN DIE REGELN DES ZIVILGESETZBUCHES.

ACHTUNG:

- WENN DIE RESERVIERUNG INNERHALB VON 60 TAGEN VOR DEM ERWARTETEN ANKUNFTSDATUM STORNIERT WIRD, WERDEN 50% DER ANZAHLUNG ERSTATTET. DIE VERBLEIBENDEN 50% WERDEN FÜR KOSTEN EINBEHALTEN. NACH DIESEM ZEITPUNKT WIRD DER GESAMTBETRAG EINBEHALTEN.
- WENN DIE ANKUNFT NICHT AM VORGESEHENEN TAG ERFOLGT, BEHÄLT SICH DIE VERWALTUNG DAS RECHT VOR, DEN RESERVIERTEN STELLPLATZ ODER DIE MOBILE WOHNUNG ANDERS ZU VERMIETEN.
- BEI VORZEITIGER ABREISE IST DER GESAMTBETRAG FÜR DEN GESAMTEN GEBUCHTEN ZEITRAUM (STELLPLATZ + PERSONEN, MOBILE WOHNUNG + PERSONEN) ZU ZAHLEN.
- DER RESTBETRAG DES GESAMTBETRAGS WIRD BEI DER ANKUNFT BEZAHLT.